Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein
Der Zweck des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist nach seiner Satzung die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft einschließlich des
Anwaltsnotariats.
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein sieht ihre Aufgabe in der Erörterung arbeitsrechtlicher Fragen und in der Fortbildung ihrer Mitglieder auf dem Gebiet des
Arbeitsrechts. Die Arbeitsgemeinschaft leistet so einen entscheidenden Beitrag für die sachgerechte anwaltliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht. Der im Jahre 1981 gegründeten
Arbeitsgemeinschaft gehören 3.000 (Stand: 07/2009) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an.
Der Fortbildung und dem Informationsaustausch dienen auch die großen Frühjahrs- und Herbstveranstaltungen, auf denen am Arbeitsrecht interessierten Kolleginnen und Kollegen vertreten sind.
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erhalten viermal im Jahr die AE-Arbeitsrechtlichen Entscheidungen, die jährlich ca. 600 Entscheidungen, vor allem auch der Landesarbeitsgerichte, enthalten.