Arbeitsbereich

Meine Kanzlei ist spezialisiert auf Beratungen und Vertretungen des Mandanten in Gerichtsverfahren auf dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechtes

 

Die arbeitsrechtliche Beratung umfasst alle Fragen und Probleme des Individualarbeitsrechtes, des Betriebsverfassungs- und des Tarifvertragsrechtes.


Dazu gehören auch die Auswirkungen von Umstrukturierungen und Betriebsübergängen,  Gestaltung von Zielvereinbarungen und

die Prüfung und Ausgestaltung von Arbeitsverträgen.

 

 

 

Exemplarische Beispiele für die Tätigkeit der Kanzlei:

  • Beratung in allen betriebs-, verhaltens- und personenbedingten                       Kündigungen                                                                                                     
  • Änderungskündigungen aufgrund Umstrukturierungen im Unternehmen         
  • Verhandlungen in Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen                    
  • Beratungen in Abmahnungsangelegenheiten                                                   
  • Prüfung und Erstellung von Zeugnissen